> Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen im
Schulhort Waren!

Schulhort an der Evangelischen Grundschule „Arche Schule“ mit Orientierungsstufe Waren
Güstrower Straße 5
17192 Waren (Müritz)
Tel.: 03991/187166
Fax: 187167
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten
06.30 Uhr –   7.30 Uhr     Frühhort
07.30 Uhr – 14.00 Uhr     Schule (jahrgangsabhängig)
11.40 Uhr – 17.30 Uhr     Nachmittagshort (jahrgangsabhängig)

Betreuungsumfang /Hort
Teilzeitplatz:
…hat täglich Anspruch auf bis zu 3 Betreuungsstunden
Ganztagsplatz:
…hat täglich Anspruch auf bis zu 6 Betreuungsstunden

Schließzeiten/ Hort
beweglicher Ferientag nach Himmelfahrt, Pfingstferien, 2 Wochen Sommerferien, 2 bewegliche Ferientage, Weihnachtsferien

> Arbeitszeit im Hort

Alle Klassen haben durch das Schulprogramm die Zeit, ihre Aufgaben am Wochenplan bis 14.00 Uhr zu erledigen bzw. anzufertigen. Sie benötigen somit einen zeitlichen Rahmen am Nachmittag, um eventuelle Rückstände bzw. Wochenhausaufgaben zu erledigen.

Wir bieten somit allen Kindern im Hort die Möglichkeit, während der Arbeitszeit ihre im Unterricht nicht geschafften Aufgaben bzw. Wochenhausaufgaben zu erledigen.  
Dabei steht die Selbstständigkeit der Kinder im Vordergrund, denn die Aufgaben sind Kinderaufgaben und sollen dem Lehrer als Kontrolle dienen. Dennoch bieten die Erzieher den Kindern Hilfe und Unterstützung sowie einen geeigneten Raum für die Erledigung ihrer Aufgaben an.


> Ferienbetreuung

Wir bieten in den Herbstferien, Winterferien, Osterferien und in den Sommerferien Hortbetreuung an.
In den Weihnachtsferien, an den beweglichen Ferientagen  und zwei Wochen in den Sommerferien bleibt der Hort geschlossen.
Eine aktuelle Terminübersicht befindet sich auf der Hort- Infotafel.

Der Hortbetrieb in den Ferien findet nur statt, wenn mindestens drei Kinder den Hort besuchen. Als Ausweichmöglichkeit können die städtischen Einrichtungen wie das Hortzentrum-Ost- oder das Hortzentrum West genutzt werden. Eine rechtzeitige Terminabsprache ist dringend notwendig. 

Vier Wochen vor Ferienbeginn erhalten alle Eltern ein Informationsblatt, das Sie bitte ausgefüllt zum angegebenen Termin zurückgeben.
Der Hort hat in den Ferien von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet, wobei sich die tatsächlichen Öffnungszeiten an Ihrem Bedarf orientieren.
Die Kinder sind bis ca. 9.00 Uhr in den Hort zu bringen bzw. abzumelden.

Unter Umständen finden spontane Aktivitäten außer Haus statt. Es ist dann nicht gewährleistet, dass verspätete Kinder an diesem Tag aufgenommen werden können.

Die zulässigen Betreuungsstunden der einzelnen Kinder gelten auch in den Ferien. Jede weitere angefangene Stunde wird mit z.Zt. 2,50 € berechnet.


> Weitere Details

Medikamente
Laut Vorschrift vom Gesundheitsamt und Landesjugendamt dürfen den Kindern nur Medikamente verabreicht werden, die vom Arzt verordnet wurden.
Die Genehmigung der Eltern ist nicht ausreichend.

Geburtstage und andere Feste
Laut Vorschrift vom Gesundheitsamt / Veterinäramt:
„Gegen das Mitbringen von Lebensmitteln durch Kinder, Erwachsene usw., die nicht nur für den Eigenbedarf gedacht sind, bestehen dann keine Bedenken, wenn grundsätzlich und ausschließlich vollständig durchgebackene Kuchen ohne Füllungen, Glasuren usw. angeboten werden.
Weiterhin dürfen keine Lebensmittel mitgebracht werden, bei denen rohe Eier verwendet wurden. (Cremes, Mayonnaise…)“

Getränkegeld für den Hort
Neben dem Getränkegeld der Schule wird für jedes Kind monatlich ein Pauschalbetrag für Essen und Getränke im Hort berechnet (bitte erfragen Sie die aktuelle Höhe des Betrages persönlich). Damit haben wir die Möglichkeit, den Nachmittagsimbiss für die Kinder ausgewogener und vielseitiger zu gestalten. Zum Beispiel können wir belegte Brote, Obst, Gemüse, Salate, Kräuterquarkschnitten und Fruchtjogurt für die Kinder anbieten. Die Erzieherinnen kaufen die jeweiligen Lebensmittel ein und bereiten das Essen gemeinsam mit den Kindern zu.

Vollmachten
Ohne schriftliche Vollmachten werden Ihre Kinder anderen Personen nicht mitgegeben oder allein nach Hause geschickt.
Telefonanrufe reichen nicht aus.
Bitte geben Sie deshalb eine schriftliche Vollmacht mit oder notieren Sie es im Wochenplan.

Meldepflicht
Zusätzlich bitten wir Sie, die Änderung Ihres Wohnortes, Namens usw. rechtzeitig und schriftlich im Hort sowie im Jugendamt anzuzeigen.
Die Eltern sind verpflichtet, die zusätzlichen Kosten bzw. eventuelle Rückforderungen der Wohnsitzgemeinden durch nicht rechtzeitig angegebenen Wohnortwechsel zu tragen.
Bitte achten Sie zusätzlich auf die Befristung des Bewilligungsbescheides vom Jugendamt.  
Reichen Sie bitte die aktuellen Bewilligungsbescheide nach Erhalt im Hort unaufgefordert als Kopie ein. Weiterhin einzureichen sind der Bewilligungsbescheid für die evtl. Übernahme des Elternbeitrages sowie die Bestätigung der Teilzahlungen vom Jugendamt.


> Kooperation Schule/Hort

Hier werden in Kürze Informationen zu finden sein!

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine schöne Hortzeit in unserer Einrichtung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

N. Wuttig, I. Schramm, G. Bruhn, S. Schulz